Ausnahmegenehmigungen der Bundesländer
Im April 2017 trat die neue "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" in Kraft. Diese Verordnung soll der Zukunftstechnologie Drohne neue Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum erhöhen. In dieser Verordnung wurden Ge- und Verbote erlassen. Speziell beziehen wir uns hier auf LuftVO §21b, für Modelle unter 5kg
In der Verordnung sind unter anderem diese Betriebsverbote aufgelistet
- außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg
- in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten
- über bestimmten Verkehrswegen
- in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen)
- in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
- über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
-
über 25kg UAV
Diese Betriebsverbote können mit einer Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Flug oder auch mit einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren genehmigt werden. In einigen Bundesländern reicht auch eine Betriebserlaubnis. Für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 21b Absatz 2 oder Absatz 3 LuftVO können die Landesluftfahrbehörden Gebühren von 50€ bis 3.500€ erheben.
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Ausnahmen von Betriebsverbot nach Bundesländern
Mit einem Klick auf das Bundesland gelangen Sie zu den jeweiligen Stellen oder Formularen. Wir versuchen diese Seite ständig zu aktuell zu halten, übernehmen aber keine Haftung. Wenn Sie Änderungen bemerken oder abweichende Erfahrungen gemacht haben schreiben Sie uns bitte an info@luftaufnahmen.net. Die verschiedenen Begrifflichkeiten entstehen aus den unterschiedlichen Benennungen der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden.
Die Gebühr für eine Allgemeinverfügung mit Ausnahmen von den meisten Betriebsverboten für die Dauer von zwei Jahren beträgt 50,00€.
Die Gebühr für eine Allgemeinverfügung mit Ausnahmen von den meisten Betriebsverboten für die Dauer von zwei Jahren beträgt 50,00€.
Die Gebühr für eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis beläuft sich laut Webseite auf 200,00€. Diese werden aber aktuell (stand 19.03.18) nicht mehr ausgestellt. Die Kosten für einen Einzelfall liegen zwischen 80,00€ und 200,00€. Die Anträge werden nur per Fax oder auf dem Postweg entgegengenommen.
Seit 09.03.2018 gibt es eine Allgemeinverfügung mit bestimmten Ausnahmen vom Betiebsverbot ohne Antrag. Für Ausnahmen darüber hinaus für einzelne Vorhaben fallen Kosten von ab 182,00€ (140,00€ + 30% für den wirtschaftlichen Nutzen) + 20,00€ für jede weitere Ausnahme an. Für weitere Orte wird ein Aufschlag von 30% erhoben. Änderungen, zum Beispiel Terminänderungen wegen schlechten Wetters kosten zwischen +10 bis 50%. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 14 Tagen. Dauerhafte Ausnamen für ein oder zwei Jahre gibt es nicht mehr.
Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für einen Punkt des Betriebsverbotes beläuft sich auf 100,00€ + 20,00€ für jede weitere Ausnahme. Muss das Vorhaben verschoben werden kostet eine Erneuerung 50% der vorherigen Gebühr. Dies ist nur ein Mal pro Vorhaben möglich.
Die Gebühr für eine Allgemeinerlaubnis für Modelle ab 5kg für zwei Jahre beträgt 200,00€. Die Gebühr für eine Allgemeinerlaubnis für Modelle unter 5kg für zwei Jahre beträgt 100,00€. Dies beinhaltet die Ausnahmen LutVO §21b (1) 2, 5, 7. Die Kosten für weitere Ausnahmen liegen fallabhängig zwischen 30,00€ und 7.000,00€
Die Gebühr für eine Betriebszulassung für ein Jahr beträgt 150,00€. Für einzelne Vorhaben 75,00€
Die Gebühr für eine allgemeine Erlaubnis für ein Jahr (für die Tatbestände mehr als 5kg, weniger als 1,5km zu Flughäfen, bei Nacht beträgt 150,00€. Im vereinfachten Verfahren können auch Ausnahmen für flüge über Menschenansammlungen, Bundesstraßen, Wohngrundstücke beantragt werden. Jeder Punkt wird mit 25,00€ zusätzlich berechnet. Für einzelne Vorhaben in einem Zeitraum von 14 Tagen fallen Gebühren von 100,00€ an.
Die Gebühr für eine allgemeine Betriebserlaubnis für zwei Jahre beträgt 300,00€. Eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis für einen Tatbestand 300,00€, für jeden weiteren Tatbestand 150,00€. Eine Einzelfall- oder Projektbezogene Betriebserlaubnis oder Ausnahmeerlaubnis je 100,00€. Die Gebühren erhöhen sich bei mehreren Aufstiegsorten.
Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für die Punkte Menschenansammlungen, Bundesstraßen, Wohngrundstücke liegen bei ca. 75,00€. Für alle anderen Punkte je nach Aufwand höher. Auf Informationen zu den Kosten für eine allgemeine Ausnahme warten wir noch auf Rückantwort.
Die Gebühr für eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis eines Betriebsverbotes für die Dauer von zwei Jahren beträgt ab 150,00€. Die Gebühren für eine einzelne Ausnahmeerlaubnis für ein bestimmtes Vorhaben ab 80,00€
Für die Ausnahmen LutVO §21b (1) 2, 5, 7 gilt die 1:1 Regel nach Abgabe einer Erklärung. Die Gebühr für einzelne Ausnahmegenehmigungen liegt, je nach Aufwand zwischen 50,00€ und 3.500,00€
Die Gebühr für eine allgemeine Ausnahme im vereinfachten Verfahren für Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Wohngrundstücke beträgt zwischen 115,00€ und 160,00€. Sie ist bis zu einem Jahr gültig. Eine Einzelerlaubnis mit einer Gültigkeit von einer Woche bzw. wenigen Tagen ist ca. 15% günstiger als eine Allgemeinerlaubnis.
Eine Allgemeinerlaubnis wird höchsten für ein Jahr ausgestellt. Die Gebühr liegt bei ab 150,00€. Formular Anrtrag allgemeine Betriebserlaubnis. - Die Kosten für einzelne Ausnahmegenehmigung liegt bei ab 75,00€. Formular Antrag einzelne Betriebserlaubnis.
Generelle Ausnahmegenehmigungen werden nur in begründetem Einzelfall erteilt. Hier warten wir noch auf Rückantwort. Die Kosten für einzelne Ausnahmegenehmigung liegt bei ab 150,00€. Anträge werden nur postalisch bearbeitet.
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