Drohnen & Recht
Seit 01.10.2017 greift in Deutschland die neue Drohnenverordnung. Diese sagt unter anderem aus, dass Drohnen ab 0,25kg Startmasse eine feuerfeste Plakette mit Kontaktdaten des Piloten benötigen und ab 2kg ein Kenntnisnachweis, bzw. unter bestimmten Umständen auch ein Befähigungsnachweis vorhanden sein muss. Die Versicherungspflicht bleibt für alle bestehen.
MEHR INFORMATIONEN UND QUELLEN
- Bundesgesetzblatt - Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
- Pflichtversicherung für Drohnen online abschließen
- Feuerfeste Plakette für Drohnen auf Amazon
- Liste der nach § 21d LuftVO anerkannten Stellen für den Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)
- Liste für Informationen zur Ausnahme von Betriebsverboten der Bundesländern