luftaufnahmen.net

Wir heben für Sie ab. Weltweit.

Ausnahmegenehmigungen der Bundesländer

Im April 2017 trat die neue "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" in Kraft. Diese Verordnung soll der Zukunftstechnologie Drohne neue Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum erhöhen. In dieser Verordnung wurden Ge- und Verbote erlassen. Speziell beziehen wir uns hier auf LuftVO §21b, für Modelle unter 5kg 

 

 

In der Verordnung sind unter anderem diese Betriebsverbote aufgelistet

 

  • außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg
  • in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten
  • über bestimmten Verkehrswegen
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen)
  • in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis. 
  • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
  • über 25kg UAV

 

Diese Betriebsverbote können mit einer Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Flug oder auch mit einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren genehmigt werden. In einigen Bundesländern reicht auch eine Betriebserlaubnis. Für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 21b Absatz 2 oder Absatz 3 LuftVO können die Landesluftfahrbehörden Gebühren von 50€ bis 3.500€ erheben.

 

________________________________________________________________________________

 

Ausnahmen von Betriebsverbot nach Bundesländern

Mit einem Klick auf das Bundesland gelangen Sie zu den jeweiligen Stellen oder Formularen. Wir versuchen diese Seite ständig zu aktuell zu halten, übernehmen aber keine Haftung. Wenn Sie Änderungen bemerken oder abweichende Erfahrungen gemacht haben schreiben Sie uns bitte an info@luftaufnahmen.net. Die verschiedenen Begrifflichkeiten entstehen aus den unterschiedlichen Benennungen der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden. 

 

 

Baden-Württemberg

Die Gebühr für eine Allgemeinverfügung mit Ausnahmen von den meisten Betriebsverboten für die Dauer von zwei Jahren beträgt 50,00€. 


Bayern

Die Gebühr für eine Allgemeinverfügung mit Ausnahmen von den meisten Betriebsverboten für die Dauer von zwei Jahren beträgt 50,00€. 

 

Berlin / Brandenburg 

Die Gebühr für eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis beläuft sich laut Webseite auf 200,00€. Diese werden aber aktuell (stand 19.03.18) nicht mehr ausgestellt. Die Kosten für einen Einzelfall liegen zwischen 80,00€ und 200,00€. Die Anträge werden nur per Fax oder auf dem Postweg entgegengenommen.


Bremen

Seit 09.03.2018 gibt es eine Allgemeinverfügung mit bestimmten Ausnahmen vom Betiebsverbot ohne Antrag. Für Ausnahmen darüber hinaus für einzelne Vorhaben fallen Kosten von ab 182,00€ (140,00€ + 30% für den wirtschaftlichen Nutzen) + 20,00€ für jede weitere Ausnahme an. Für weitere Orte wird ein Aufschlag von 30% erhoben. Änderungen, zum Beispiel Terminänderungen wegen schlechten Wetters kosten zwischen +10 bis 50%. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 14 Tagen. Dauerhafte Ausnamen für ein oder zwei Jahre gibt es nicht mehr.


Hamburg 

Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für einen Punkt des Betriebsverbotes beläuft sich auf 100,00€ + 20,00€ für jede weitere Ausnahme. Muss das Vorhaben verschoben werden kostet eine Erneuerung 50% der vorherigen Gebühr. Dies ist nur ein Mal pro Vorhaben möglich.


Hessen

Die Gebühr für eine Allgemeinerlaubnis für Modelle ab 5kg für zwei Jahre beträgt 200,00€. Die Gebühr für eine Allgemeinerlaubnis für Modelle unter 5kg für zwei Jahre beträgt 100,00€. Dies beinhaltet die Ausnahmen LutVO §21b (1) 2, 5, 7. Die Kosten für weitere Ausnahmen liegen fallabhängig zwischen 30,00€ und 7.000,00€

  
Mecklenburg-Vorpommern

Die Gebühr für eine Betriebszulassung für ein Jahr beträgt 150,00€. Für einzelne Vorhaben 75,00€

 

Niedersachsen

Die Gebühr für eine allgemeine Erlaubnis für ein Jahr (für die Tatbestände mehr als 5kg, weniger als 1,5km zu Flughäfen, bei Nacht  beträgt 150,00€. Im vereinfachten Verfahren können auch Ausnahmen für flüge über Menschenansammlungen, Bundesstraßen, Wohngrundstücke beantragt werden. Jeder Punkt wird mit 25,00€ zusätzlich berechnet. Für einzelne Vorhaben in einem Zeitraum von 14 Tagen fallen Gebühren von 100,00€ an.

 
Nordrhein-Westfalen

Die Gebühr für eine allgemeine Betriebserlaubnis für zwei Jahre beträgt 300,00€. Eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis für einen Tatbestand 300,00€, für jeden weiteren Tatbestand 150,00€. Eine Einzelfall- oder Projektbezogene Betriebserlaubnis oder Ausnahmeerlaubnis je 100,00€. Die Gebühren erhöhen sich bei mehreren Aufstiegsorten. 

 
Rheinland-Pfalz                 

Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für die Punkte Menschenansammlungen, Bundesstraßen, Wohngrundstücke liegen bei ca. 75,00€. Für alle anderen Punkte je nach Aufwand höher. Auf Informationen zu den Kosten für eine allgemeine Ausnahme warten wir noch auf Rückantwort.


Saarland

Die Gebühr für eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis eines Betriebsverbotes für die Dauer von zwei Jahren beträgt ab 150,00€.  Die Gebühren für eine einzelne Ausnahmeerlaubnis für ein bestimmtes Vorhaben ab 80,00€

 

Sachsen

Für die Ausnahmen LutVO §21b (1) 2, 5, 7 gilt die 1:1 Regel nach Abgabe einer Erklärung. Die Gebühr für einzelne Ausnahmegenehmigungen liegt, je nach Aufwand zwischen 50,00€ und 3.500,00€

 

Sachsen-Anhalt

Die Gebühr für eine allgemeine Ausnahme im vereinfachten Verfahren für Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Wohngrundstücke beträgt zwischen 115,00€ und 160,00€. Sie ist bis zu einem Jahr gültig. Eine Einzelerlaubnis mit einer Gültigkeit von einer Woche bzw. wenigen Tagen ist ca. 15% günstiger als eine Allgemeinerlaubnis.

 
Schleswig-Holstein

Eine Allgemeinerlaubnis wird höchsten für ein Jahr ausgestellt. Die Gebühr liegt bei ab 150,00€. Formular Anrtrag allgemeine Betriebserlaubnis. - Die Kosten für einzelne Ausnahmegenehmigung liegt bei ab 75,00€. Formular Antrag einzelne Betriebserlaubnis

 

Thüringen

Generelle Ausnahmegenehmigungen werden nur in begründetem Einzelfall erteilt. Hier warten wir noch auf Rückantwort. Die Kosten für einzelne Ausnahmegenehmigung liegt bei ab 150,00€. Anträge werden nur postalisch bearbeitet.

 

________________________________________________________________________________

 

Wir versuchen diese Seite ständig zu aktuell zu halten, übernehmen aber keine Haftung. Wenn Sie Änderungen bemerken oder abweichende Erfahrungen gemacht haben schreiben Sie uns bitte an info@luftaufnahmen.net. Die verschiedenen Begrifflichkeiten entstehen aus den unterschiedlichen Benennungen der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden.