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16.03.2018

Ausnahmegenehmigung für Drohnen - In NRW wird es jetzt richtig teuer.

Ausnahmegenehmigung Drohne NRW. Hier für 3 von 7 Ausnahmen

Wer jetzt eine Ausnahmegenehmigung vom Betriebsverbot beantragt muss etwas tiefer in die Tasche greifen. Zwar kostet die erste Ausnahmegenehmigung noch immer 300€, jetzt schlägt aber jeder weitere Punkt mit 150€ zu Buche. Beantrag ein Pilot alle sieben Ausnahmen für zwei Jahre kommen so 1.200€ zusammen.    

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Der ehemalige Verkehrminister Alexander Dobrinth wollte mit der neuen Verordnung von 2017 der Zukunftstechnologie Drohne neue Chancen eröffnen. Nur anscheinend sehen sie einige Landesluftfahrbehörden eher als Chance die eigenen Finanzen aufzubessern. 

 

In der Verordnung sind diese sieben Betriebsverbote aufgelistet:

  • außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
  • in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
  • über bestimmten Verkehrswegen;
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
  • in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis. 
  • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
  • über 25kg UAV

 

Allerdings werden hier Ausnahmen zugestanden, die die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zulassen kann. Die Gebührenspanne hierzu wurde von 50€ bis zu 3.500€ festeglegt. Einige Landesluftfahrtbehörden scheinen den Drohnenfliegern wirklich wohlgesonnen zu sein, in Bayern zum Beispiel liegt die Gebühr hierfür wirklich nur bei 50€. In Nordrhein-Westfalen sah es da bis zum 31.12.2017 schon etwas anders aus. Hier kostete eine Ausnahmegenehmigung mit 300€ schon das 6-Fache.

 

In Nordrhein-Westfalen wurde zum 01.01.2018 diese Verordnung nun aber von der Landesluftfahrbehörde geändert. Wer jetzt eine Ausnahmegenehmigung vom Betriebsverbot beantragt muss etwas tiefer in die Tasche greifen. Zwar kostet die erste Ausnahmegenehmigung noch immer 300€, jetzt schlägt aber jeder weitere Punkt mit 150€ zu Buche. Beantrag ein Pilot also alle sieben Ausnahmen für zwei Jahre kommen so 1.200€ zusammen. ...damit scheint der Aufwand in NRW den in Bayern um das 24-Fache zu übersteigen.    

 

 Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Schreiben Sie uns auf info@luftaufnahmen.net

 


Die Gebührenspanne in der Verordnung
Ausnahmegenehmigung Drohne Bayern
Ausnahmegenehmigung Drohne NRW