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25.04.2018

Datenschutz - Gemeinde muss Luftaufnahmen löschen

News: Datenschutz - Gemeinde muss Luftaufnahmen löschen

Im Frühjahr 2016 hatte ein externer Drohnendienstleister im Auftrag der Gemeinde Horw/ch Luftaufnahmen mehrerer Grundstücke am Seeufer gefertigt. Grund für die Aufnahmen waren Hinweise auf illegale Bautätigkeiten die mit Hilfe der Aufnamhen überprüft werden sollten (Artikel vom 22. Februar 2016). 

Nach einer Beschwerde des Datenschutzbeauftragten der Region kam es zu einem Rechtsstreit der nach zwei Jahren nun zugungsten der Anwohner entschieden wurde. Es fehle die Rechtsgrundlage für die Aufnahmen und deren Speicherung. Außerdem sei die Maßnahme unverhältnismäßig und die Anwohner hätten über die Flüge und Aufnahmen informiert werden müssen.

Schon während des laufenden Verfahrens hat das Kanton die Satzung bereits angepasst. Damit werden Luftaufnahmen von Grundstücken zur Dokumentation explizit erlaubt. Dies entlaste sowohl die Anwohner als auch das Bauamt. Denn Luftaufnahmen mit Drohnen sind wesentlich einfacher und schneller durchzuführen als wenn Mitarbeiter von Tür zu Tür gehen müssten. 

 

Foto: Luzerner Zeitung