03.12.2020
Verschärfte EU-Richtlinien für Drohnen
Für privat und gewerbliche Drohnen Piloten gelten ab dem 1. Januar 2021 neue EU-Richtlinien. Diese Regeln kommen in ganz Europa zum Einsatz und sollen das Regelwerk vereinfachen.
Dem zufolge werden zukünftig alle Drohnen in verschiedene Klassen unterteilt. Die Klassen gehen von C0 bis C4. Gegliedert sind die Klassen nach Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen.
Die Drohnen der Klasse C0 dürfen von jedem ohne einen „Führerschein“ geflogen werden. Allerdings dürfen die Drohnen maximal 250 Gramm wiegen und nur 19 Meter pro Sekunde schnell sein. Dazu kommt, dass die Drohnen in Sichtweite bleiben müssen und 120 Meter nicht übersteigen dürfen.
Für die anderen Klassen sollte man sich hingegen sehr genau informieren, da hier Registrierungspflichten und Nachweise erbracht werden müssen.
Wichtig: Alle Drohnen mit einer Kamera müssen beim Luftfahrtbundesamt bis zum 1. Januar 2021 registriert werden sowie Drohnen über 250 Gramm unabhängig von einer Kamera.
Fun-Fact: Die Internetseite vom Luftfahrtbundesamt zur Registrierung der Drohnen erscheint am 31. Dezember 2020. Auch neu sind zwei Dokumente der EU. Zum einen der EU-Kompetenznachweis und zum anderen das EU-Fernpilotenzeugnis.
Quellen:
Augsburger Allgemeine - www.augsburger-allgemeine.de
LBA - www.lba.de