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Drohnen & Recht

Seit 01.10.2017 greift in Deutschland die neue Drohnenverordnung. Diese sagt unter anderem aus, dass Drohnen ab 0,25kg Startmasse eine feuerfeste Plakette mit Kontaktdaten des Piloten benötigen und ab 2kg ein Kenntnisnachweis, bzw. unter bestimmten Umständen auch ein Befähigungsnachweis vorhanden sein muss. Die Versicherungspflicht bleibt für alle bestehen. 

 

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