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07.04.2018

Ein Jahr neue Drohnenverordnung - ein Fazit

News: Ein Jahr neue Drohnenverordnung - ein Fazit

Seit einem Jahr ist die neue Drohnenverordnung des ehemaligen Verkehrsministers Alexander Dobrindt nun in Kraft. Ziel dieser Neuregulierung war, die Vorschriften für Multicopter-Piloten zu vereinfachen und Sicherheitsrisiken einzudämmen. Dazu sollten die bestehenden Gesetze für unterschiedliche Anwendungsszenarien angeglichen werden, damit mehr Rechtssicherheit besteht und gewerbliche Piloten weniger Auflagen zu erfüllen haben. Außerdem sollte der Zukunftstechnologie Drohne neue Chancen eröffnet werden und Bürokratie sollte abgebaut werden. Was ist nach einem Jahr daraus geworden?

 

Vor der neuen Drohnenverordnung

Vor der neuen Drohnenverordnung benötigte ein Pilot für einen Aufstieg, je nach Bundesland, eine Einzel- oder Allgemeine Aufstiegsgenehmigung. Diese Genehmigung, ausgestellt von den Landesluftfahrtbehörden hatte eine Gültigkeit für einen Flug oder war unbeschränkt für bis zu zwei Jahre. In der Regel musste man vor einem Flug das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde kontaktieren um anzufragen ob dem geplanten Flug in einem bestimmten Gebiet, an einem bestimmten Tag etwas im Wege stehen würde. War dies nicht der Fall konnte der Flug stattfinden. Auch schon damals waren Flüge über Menschenmengen, an Flughäfen, über z.B. Justizvollzugsanstalten oder Kernkraftwerken verboten. 

 

Seit der neuen Drohnenverordnung

Mit der neuen Verordnung wird die Drohnenfliegerei jetzt u.a. nach Zweck, also Hobby- oder gewerblichen unterschieden. Abgesehen von der Kennzeichnungspflicht ab 250g für alle, gibt es eine Grenze ab 2kg für private Flüge, für die ein spezieller Kenntnisnachweis Pflicht ist. Bei gewerblichen ist dieser auch schon unter 2kg Abfluggewicht Pflicht. Je nach Anbieter kann dieser Kenntnisnachweis von 300€ bis zu 900€ kosten. Die größte Änderung sind allerdings die besonderen Einschränkungen um die Sicherheit zu erhöhen. So ist zum Beispiel ein Flug über Wohngebiete generell verboten. Es sei denn jeder überflogene stimmt ausdrücklich zu. Auch muss ein 100m Abstand zu bestimmten Straßen, Schienen und Wasserwegen eingehalten werden. Diese Einschränkungen unterbinden das Fliegen in Stadtgebieten fast völlig und selbst im ländlichen Raum trifft man sehr schnell auf rote Zonen. Damit den gewerblichen Piloten nicht komplett die Existenzgrundlage entzogen wird, haben einige Landesluftfahrtbehörden die Möglichkeit geschaffen bestimmte Ausnahmen zu erlassen. Die Handhabung dieser Ausnahmen variiert hier nach Bundesland sehr unterschiedlich und kann für einen Auftrag jetzt auch in den vierstelligen Bereich gehen. Eine Übersicht der Ausnahmegenehmigungen nach Bundesländern finden Sie hier.    

 

 

Unser Fazit

Wir sagen es nur ungern aber unserer Meinung nach ist die neue Drohnenverordnung ein Fehlschlag und existenzbedrohend für viele gewerbliche Piloten. Die Idee der Kennzeichnung finden wir gut und auch ein Kenntnisnachweis macht durchaus Sinn. Aber selbst mit diesem Kenntnisnachweis ist einem gewerblichen Piloten nur noch ein Bruchteil der Flüge erlaubt, die er noch vor der neuen Verordnung durchführen durfte. Erklärtes Ziel war es die Sicherheit zu erhöhen, G

esetze anzugleichen, der Technologie Drohne Chancen zu ermöglichen und Bürokratie abzubauen.

Wenn mit mehr Sicherheit gemeint war, das Flüge einfach nicht mehr stattfinden, dann ist dieses Ziel sicher erreicht worden. Neue Chancen eröffnet diese Verordnung  sicher nicht. Zumindest nicht der gewerblichen Drohnenfliegerei. Durch die verschiedenen, sich oft addierenden, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Teil günstiger sein Aufnahmen von einem Kleinflugzeug aus, anstatt von einer Drohne erstellen zu lassen.  Auch wurde garantiert kein Abbau der Bürokratie erreicht. Wo viele Piloten früher alle zwei Jahre mit einer Landesluftfahrtbehörde Kontakt hatten und maximal zwei Emails mit einer Gemeinde wechselte herrscht jetzt reger Schriftverkehr. Und zum Teil werden noch externe Gutachter eingeschaltet um eventuelle Gefahren oder Lärmbelästigungen zu beurteilen. Habt man früher auf eine Einzel- oder Sondergenehmigung selten länger als zwei Tage gewartet, kann dies jetzt schon mal bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Und manche Bundesländer erlauben sogar nur postalischen Kontakt. Die gesetzliche Angleichung ist nur aus Sicht des Bundes gelungen. Hier wurde die Messlatte der Verbote einfach sehr hoch gesetzt aber auch Ausnahmen zugelassen. Diesen Spielraum interpretieren die Landesluftfahrbehörden jetzt völlig unterschiedlich. So kann eine Ausnahmegnehmigung für ein Objekt in Bayern 50€ kosten und Aufnahmen eines vergleichbaren Objektes in Nordrhein-Westfahlen schnell mal mehrere hundert Euro an Gebühren. 

 

Leider ist die Unsicherheit unter den Piloten seit der neuen Verordnung sehr groß. Man fragt sich nicht mehr ob, sondern nur noch was mach gerade falsch macht. ...schade eigentlich.